Ratgeber im Trauerfall



Eintritt des Trauerfalls:

Versuchen Sie Ruhe zu bewahren

Suchen Sie Hilfe bei einem Menschen Ihres Vertrauens.

Wenn der Tod im privaten Bereich eingetreten ist, verständigen Sie einen Arzt Ihres Vertrauens.

Ihre Wünsche und Gefühle haben Vorrang! Lassen Sie sich zu nichts drängen, was Sie nicht möchten. Sie müssen einen Verstorbenen nicht sofort abholen lassen (mit Ausnahme bei Eintritt des Todes in einem Pflegeheim).

Wenn der Tod in einem Pflegeheim eingetreten ist, gelten oft kurze Abholfristen. Lassen Sie sich nicht einen Bestatter vom Pflegeheim vorschreiben, sondern wählen Sie einen eigenen Bestatter Ihres Vertrauens. Es ist grundsätzlich besser, sich vorab einen Bestatter auszusuchen und beim Pflegeheim zu benennen.


Wahl des Bestatters:   

Machen Sie eine Liste von Angelegenheiten, die jetzt anstehen, besonders zu Fragen an den Bestatter.

Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge von Bestattern ein und vergleichen Sie die Angebote.

Nehmen Sie kein Angebot an, bei dem nicht klar ist, welche Kosten entstehen.

Prüfen Sie, ob der Bestatter auf Ihre Wünsche eingeht.

Nehmen Sie sich ein wenig Zeit, bevor Sie entscheiden.

Wenn Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, diese den entsprechenden Personen oder Behörden zu stellen.



Wichtige Unterlagen beim Sterbefall:

Für die Beantragung der Sterbeurkunden benötigen wir Familenstandsurkunden über den letzten Familienstand der oder des Verstorbenen. Die Familienstandsurkunden sind im Original erforderlich. Falls sie nicht vorhanden sind, können wir diese gegen eine pauschale Gebühr von 50,00 € besorgen.

Ledig:             Geburtsurkunde
Verheiratet:   Auszug aus dem Familienbuch - wenn nicht vorhanden: Heiratsurkunde
Geschieden:  Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
                      oder Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil
Verwitwet:    Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde mit Sterbevermerk
                      oder Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners
bei minderjährigen Kindern der oder des Verstorbenen: Geburtsurkunden von Kindern

Krankenkassenkarte   (zur Abmeldung der Krankenversicherung)

Rentenbescheid(e)       (zur Abmeldung bei der Rentenversicherung)

Reisepass, Ausweis     (zur Abmeldung bei der Meldestelle)

Nach Wunsch ist die Beantragung von Lebens- und/oder Sterbegeldversicherung möglich. Hierzu wird der Versicherungsschein benötigt.